Von Aiwanger blockiert

Bürger beschweren sich bei Landtag

29.07.24 –

 

Eine ungewöhnliche Petition hatte der Landtag kurz vor der Sommerpause zu behandeln: Ein Bürger beschwerte sich darüber, von Staatsminister Hubert Aiwanger auf X (ehemals Twitter) blockiert worden zu sein. Aiwanger hatte während des Europawahlkampfs ein Video von einem Infostand von Bündnis 90/Die Grünen geteilt und diesen als "Kindergarten für Erwachsene" bezeichnet. Der Petent kommentierte dazu sarkastisch mit "Genau! Darauf erst mal ein Bier für Erwachsene!", gefolgt von einem Foto, auf dem zu sehen ist, wie Aiwanger einem Kind einen Maßkrug zum trinken reicht.

Der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtag hatte nun zu entscheiden, ob er sich der Sichtweise des Petenten anschließt. Dieser argumentierte, dass ihm durch das Blockieren die Möglichkeit genommen werde, sich über die Arbeit des Staatsministers uneingeschränkt zu informieren. Auch seine Meinungsfreiheit sah er eingeschränkt, weil ihm auch das freie Kommentieren nicht mehr möglich war.

Toni Schuberl, Grünen-Abgeordneter im Verfassungsausschuss, sieht aber ein ganz anderes Problem: "Die Staatsregierung redet sich hier raus, indem sie behauptet, dass der Minister auf diesem Account rein privat unterwegs sei. So als hätten seine politischen Äußerungen, Meinungen und Aktionen, die er dort tätigt, gar nichts mit seiner politischen Arbeit als Regierungsmitglied zu tun. Das halte ich für schizophren."

Schuberl verweist dabei auf einen ähnlichen Fall von vor zwei Jahren. Am 17. August 2022 teilte Staatsminister Florian Herrmann einen Tweet von Julian Reichelt, in dem es unter anderem hieß „Um noch ausgewogener zu werden, tauschen die Öffentlich-Rechtlichen den einzigen Talk-Moderator aus, der nicht linksextrem und nicht Propagandist ist [...]". Schuberl fand das unerhört: "Florian Herrmann ist in der Staatsregierung für Medien zuständig und sitzt im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Muss ich davon ausgehen, dass er die Moderatoren des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks für linksextreme Propagandisten hält?" Als Schuberl diese Frage an das Ministerium richtete, bekam er eine ähnliche Reaktion wie der von Aiwanger blockierte Petent: Der Account des Ministers sei privat und seine Meinungsäußerungen dort hätten nichts mit der Arbeit in der Staatsregierung zu tun. "Wenn ich irgendwo was schreibe oder sage, dann kommt doch auch keiner daher und differenziert, ob ich das als Privatperson oder als Abgeordneter gesagt habe. Das lässt sich schlicht nicht trennen."

Was sich Schuberl von der Staatsregierung wünscht, sind klare Regeln: "Jemanden zu blockieren, gehört zu einer ordentlichen Seitenmoderation leider dazu. Aber unter welchen Umständen das passiert, sollte auf dem Profil irgendwo klar ersichtlich sein. Und auch die Trennung von privaten und ministeriellen Accounts sollte klar geregelt werden. Natürlich kann ein Minister ein privates Profil haben, aber dann kann er dort auch nicht als Minister auftreten." Schuberl nennt als Beispiel seine Moderationsrichtlinien, die er auf seiner Facebook-Seite eingestellt hat.

Die Mehrheit im Verfassungsausschuss folgte der Argumentation von Toni Schuberl nicht. Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern wurde das Anliegen des Petenten abgelehnt. Auf X finden sich derweil noch weitere Menschen, die von Hubert Aiwanger blockiert worden sind. Betroffen sind sogar Mitglieder der Freien Wähler und ein Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. 

Pressemitteilung

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