Die Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie fordert unsere Gesellschaft nun schon sehr lange und wird sie auch weiterhin fordern. Wir alle müssen verschiedenen Aufgaben, Einschränkungen und Verantwortungen gerecht werden.
Die Pandemie beenden wir, indem wir für genügend Impfschutz in der Bevölkerung sorgen und die immer wieder rollenden Wellen konsequent brechen. Dafür brauchen wir klare Regeln, klare Verantwortlichkeiten und eine vertrauenswürdige Politik. Vor allem aber ist es für jede*n einzelne*n von uns eine Herausforderung. Ich appelliere an uns alle: Handeln wir gemeinsam verantwortlich, umsichtig und vorsichtig. Das heißt auch, sich impfen zu lassen. Mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere und trägt aktiv zum Gemeinwohl und zur Pandemiebekämpfung bei. Ich bin froh, dass wir in einer Zeit leben, in der uns diese medizinische Errungenschaft zu Verfügung steht. Je höher die Impfquote ist, desto mehr Freiheiten erhalten wir als Gesellschaft zurück. So lange unsere Gesundheitseinrichtungen von einer Überlastung bedroht sind und vulnerable Gruppen nicht durch eine hohe Impfquote geschützt sind, müssen wir weiter mit Abstands und Hygieneregeln arbeiten.
Infos zu aktuell geltenden Bestimmungen kann man zum Beispiel auf der Homepage des Gesundheitsministeriums nachlesen. Die exakten Regelungen für Bayern sind hier einzusehen: Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Als Abgeordnete im Bayerischen Landtag ist es unsere Aufgabe die Bayerischen Staatsregierung zu kontrollieren. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat diese Kontrollfunktion sehr konstruktiv mit einer Vielzahl von Initiativen wahrgenommen. So manche der Vorschläge wurden von der Staatsregierung übernommen.
Anfragen an die Staatsregierung
- Juristische Verfahren aufgrund der Coronamaßnahmen III
- Wucherpreise für mangelhafte Masken der Firma Emix unter Vermittlung der Tochter von Gerold Tandler (CSU)
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) – Untersagte Sortimentsumstellung zum erlaubten Mischbetrieb im Einzelhandel
- Fortschritt und Kapazitäten bei der Impfung gegen Corona
- Frühzeitige Impfung von Personal am Landratsamt Passau II
- Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) – Sport und Wirtschaftsleben
- Kontaktnachverfolgung am Gesundheitsamt Passau II
- Frühzeitige Impfung von Personal am Landratsamt Passau
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) – Allgemeine Regeln und öffentliches Leben
- Kontaktnachverfolgung am Gesundheitsamt Passau
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) – Ausflugsschifffahrt und touristische Bahnverkehre als Linienverkehr während der Corona-Pandemie
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) - Sport, Handel
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) - 15-km-Regelung
- Juristische Verfahren aufgrund der Corona-Maßnahmen II
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) - Bildung und Kultur
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) - Bildung und Kultur, Sonderbereiche und Hotspots
- Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Kurorte
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) – Nachfrage zu Veranstaltungen und Gottesdiensten
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV)
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) - Sonderbereiche und Hotspots
- Unrichtige Gesundheitszeugnisse zur Umgehung der Maskenpflicht II
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) - Allgemeines, Öffentliches Leben, Sport und Freizeit
- Kontakte von Interessensvertretern mit der Staatsregierung während der Corona-Krise
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) - Allgemeines, öffentliches Leben, Sport und Freizeit, Wirtschaftsleben
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) - Kontaktbeschränkung im öffentlichen und privaten Raum
- Transparenz bei Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) - Beherbergung, Tagungen
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) - Betriebliche Unterkünfte
- Zuständigkeit innerhalb der Staatsregierung bei Erlass der Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen - Abwesenheit der zuständigen Gesundheitsministerin bei Debatten über Corona-Maßnahmen
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) - Gottesdienste
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) - Handel, Dienstleistungen, Märkte, Gastronomie
- Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) - Veranstaltungen
- Informationen an den Bayerischen Landtag über die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen
- Informationsgrundlage und Beratung der Staatsregierung während der Corona-Krise
- Unrichtige Gesundheitszeugnisse zur Umgehung der Maskenpflicht
- Nutzung der Gästelisten durch die Polizei
- Verwendung des vom StMWi angeschafften Vliesstoffes für Mundnaseschutzmasken
- Entschädigungen nach §57 Infektionsschutzgesetz aufgrund der Corona Maßnahmen
- Juristische Verfahren aufgrund der Corona-Maßnahmen
- Das Studium der Rechtswissenschaft in der Corona-Krise und die JAPO Reform 2020
- Maßnahmen zum Schutz von Inhaftierten während der Corona-Krise
- Private Bestände an Atemschutzmasken, insbesondere in der Automobilindustrie
Unsere Demokratie ist krisenfest
Ein Beitrag aus dem Mitgliedermagazin
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