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Als Landtagsabgeordneter habe ich ab dem Zeitpunkt der ersten Sitzung der Legislatur Anspruch auf eine monatliche Entschädigung gemäß Art. 5 BayAbgG. Die Höhe der Entschädigung wird gem. Art. 5 Abs. 3 BayAbgG jeweils zum 1. Juli an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist. Ab dem 01.07.2023 beträgt diese 9.215 Euro (bis 30.06.2023 betrug diese Entschädigung 8.886 Euro monatlich) – siehe dazu die Mitteilung der Präsidentin des Bayerischen Landtags über die Entschädigung und Kostenpauschale für die Mitglieder des Bayerischen Landtags vom 25. April 2022.
Die Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) der Steuerpflicht.
Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches gibt es für Abgeordnete nicht.
Die steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG ist für meine allgemeinen Unkosten und mandatsbedingten Mehraufwendungen, wie etwa für die Betreuung des Stimm- oder Wahlkreises, die Miete und den Unterhalt meines Stimmkreisbüros und meines Münchner Büros, Porto und Telefon oder mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten bestimmt. Ab dem 01.07.2023 beträgt sie 3.984,00 Euro. Auch die Kostenpauschale wird gem. Art. 6 Abs. 2 S. 3 BayAbgG jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern angepasst, die vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist.
Als Kreisrat des Landkreises Freyung-Grafenau erhalte ich für jede Sitzung, an der ich teilnehme, 60 Euro Sitzungsgeld.
Die Aufwandsentschädigung als Fraktionsvorsitzender beträgt 140 Euro im Monat.
Weitere Einnahmen:
Unregelmäßig erhalte ich Vergütungen von VG Wort für wissenschaftliche Publikationen. Diese verwende ich größtenteils für die Druckkosten dieser Bücher. Mit dem Verkaufserlös der Bücher in sehr kleiner Auflage bleibt manchmal auch ein Gewinn übrig.
Im Jahr 2022 betrug der Bruttoertrag 2.513 Euro.
Seit Februar 2020 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, nutze dies jedoch bisher quasi nur für Kleinigkeiten im privaten Umfeld, da ich als Abgeordneter nicht die Zeit habe, nebenbei eine richtige Kanzlei zu betreiben.
Daher führte meine Anwaltstätigkeit bisher auch noch zu keinen Einnahmen.
Für die Pflege meiner Wiesen zum Schutz der darauf wachsenden Orchideen zahlt der Freistaat seit Jahrzehnten Gelder, die jedoch nicht bei mir bleiben, sondern vollständig an diejenigen gehen, die die Pflege durchführen. Ich erhalte lediglich EU-Subventionen, da das Mähgut landwirtschaftlich verwertet wird.
Diese betrugen 2021 als Betriebsprämie 1517 Euro und als Ausgleichszulage 1006 Euro.
Für die Vermietung meines Stadeldaches für eine Photovoltaikanlage erhalte ich 45 Euro pro Monat.
Für das Belassen von Totholz und Biotopbäumen in meinem Wald habe ich 2020 einmalig 1040 Euro aus dem Vertragsnaturschutzprogramm erhalten.
Seit dem 1. April 2022 müssen alle Abgeordneten im Bayerischen Landtag ihre Einnahmen und Mitgliedschaften deutlich detaillierter veröffentlichen als bisher.
Meine Angaben befinden sich hier: Abgeordnete(r) Toni Schuberl | Bayerischer Landtag
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