Toni Schuberl

Mitglied des Bayerischen Landtags

Grüne schlagen Alarm

"Cannabis-Schwarzmarkt reibt sich die Hände!"

26.07.25 –

 

Kaum hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit den Weg frei gemacht für die ersten Cannabis-Anbauvereinigungen, grätscht das Bauministerium dazwischen. Weil die Vereinigungen nicht im Baurecht vorgesehen sein, bräuchten sie eine Sondergenehmigung der jeweiligen Gemeinde. Eine große Hürde, die für die Cannabis-Anbauerinnen und -Anbauer und die Kommunen vollkommen überraschend kam. Nicht wenige vermuten eine willkürliche Rechtsauslegung, um Söders Versprechen erfüllen zu können, Cannabisanbau in Bayern so schwierig wie möglich zu machen. 

"Täglich bekommen wir Zuschriften von entsetzten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die nicht glauben können, was die CSU hier treibt", schildert Toni Schuberl, rechtspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag. "In allen anderen Bundesländern wird schon längst legal angebaut, aber hier lässt die Staatsregierung ihre Bürger am ausgestreckten Arm verhungern. Sie setzt sich über Bundesrecht hinweg. Söders Rechtsauffassung ist schlicht rechtswidrig." 

Die Landtags-Grünen befürchten, dass die Maßnahmen der Söder-Regierung nach hinten losgehen könnten. Andreas Hanna-Krahl ist in der Fraktion für Gesundheit zuständig und sieht den Staat in der Verantwortung, Suchterkrankungen und Drogenkriminalität vorzubeugen. "Genau das soll ja das Cannabiskonsumgesetz bewirken. Wenn man legal über die Anbauvereinigungen an sicheres Cannabis kommt, hilft das, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. Zudem zählt zu den gesetzlichen Aufgaben der Anbauvereinen auch die Suchtprävention und -beratung, um ihre Mitglieder vor Sucht zu schützen. Genau das verhindert die CSU gerade. Davon profitiert derzeit der Schwarzmarkt. Die dürften sich über Söders Blockadepolitik am meisten freuen.” 

Mit Anfragen versuchten die Grünen, den neuen baurechtlichen Einschränkungen auf den Grund zu gehen. Die Staatsregierung bleibt dabei, dass die Kommunen in ihren Bebauungsplänen erst entsprechenden Sondernutzungsgebiete („sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 Abs. 1 BauNVO) ausweisen müssen. Andernfalls können die Anbauvereinigungen nicht tätig werden. Und sie beschuldigte einmal mehr die ehemalige Bundesregierung, für die bayerische Misere verantwortlich zu sein.  

Toni Schuberl möchte das nicht gelten lassen: "Wenn das stimmen würde, hätten alle Bundesländer das gleiche Problem. Haben sie aber nicht. Auch kann die Söder-Regierung nicht erklären, warum Cannabis-Vereine jetzt Sondergenehmigungen brauchen, aber andere Vereine nicht. Sie verweigert auch jeden Einblick in die genauen Vorgänge. Am Ende zwingt Söder hier rechtschaffene Bürger, den Freistaat zu verklagen. Und die Kommunen zwingt sie in teure und in bürokratischer Hinsicht sehr aufwändige Bauplanungsverfahren.  Das wird Unmengen an Steuergeld kosten - alles nur für die Inszenierung des Ministerpräsidenten! Ich fordere die Staatsregierung auf, ihre aus ideologischen Gründen ausgedachte, das Bundesrecht beugenden Argumentation aufzugeben und die entsprechenden Anweisungen an die Baubehörden zurückzunehmen.

Pressemitteilung

Anfragen zum Plenum am 24.06.25:

Toni Schuberl

Johannes Becher

Andreas Hanna-Krahl

Kategorie

Cannabis

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