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21.10.24 –
Die Corona-Pandemie ist schon seit ein paar Jahren Vergangenheit, doch es laufen immer noch Gerichtsverfahren zur Klärung der Rechtmäßigkeit der bayerischen Maßnahmen. Auf Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Toni Schuberl teilte die Staatsregierung den Gesamtumfang der Gerichtsverfahren gegen die bayerischen Corona-Regelungen mit.
Bisher waren 1878 gerichtliche Verfahren eingeleitet worden, dabei handelt es sich um 25 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, 10 Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, 456 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (299 Eilverfahren und 157 Klageverfahren), 1316 Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, 68 Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (28 Eilanträge, 36 Popularklagen, drei Organstreitverfahren und eine Verfassungsbeschwerde) und um drei Verfahren vor den Ordentlichen Gerichten und der Sozialgerichtsbarkeit.
Erfolgreich waren davon 3 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht, 1 Eilantrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, 6 Normenkontrollanträge, 14 Eilanträge vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und 15 Fälle vor den Verwaltungsgerichten.
Es gibt jedoch auch immer noch offene Verfahren, die bisher weder zugunsten der Staatsregierung noch zugunsten der Kläger entschieden worden sind. Das sind 25 Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, 88 Hauptsacheverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie 7 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
„Die nicht unerhebliche Anzahl an erfolgreichen Klagen gegen die Bayerische Staatsregierung bestärkt mich in meiner Forderung nach einer Corona-Aufarbeitung,“ sagt Schuberl. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte vor einiger Zeit bereits einen Antrag auf Einrichtung eines Bürgerrates zur Corona-Aufarbeitung im Landtag eingebracht, der jedoch von der Mehrheit abgelehnt worden ist. Zwar seien die allermeisten Klagen abgewiesen worden, doch dürfe man nicht vergessen, dass hier auch eine riesige Masse an juristischem Unsinn durch sogenannte Querdenker vor Gericht gelandet sei. Dass fast 40 Verfahren gegen die Bayerische Staatsregierung dennoch erfolgreich waren, zeige, auf welch wackeligen juristischen Füßen manche Maßnahmen gestanden seien. „Vieles ist zwar richtig gelaufen und die grundsätzliche Richtung hat auch gestimmt“, stellt Schuberl klar, doch seien auch Fehler gemacht worden und aus diesen müsse man Lehren ziehen. „Falls wieder eine Pandemie ausbricht, müssen wir vorbereitet sein und dürfen nicht wieder sagen: Das konnte keiner wissen,“ fordert Schuberl, der als rechtspolitischer Sprecher der Grünen bereits während der Pandemie erfolglos eine Evaluation der Maßnahmen eingefordert hatte.
Besonders verärgert reagierte Schuberl auf die Antwort der Staatsregierung, wonach sie aus den verlorenen Gerichtsverfahren keine Lehren ziehen wolle. „Eine moderne Fehlerkultur sieht anders aus.“ Er werde auch weiterhin eine Aufarbeitung fordern und dabei auch nicht lockerlassen. Zu den Gerichtsverfahren kam es zum Beispiel, wenn sich Bürgerinnen und Bürger durch die Infektionsschutzmaßnahmen ungerechtfertigt in ihren Grundrechten eingeschränkt gesehen haben oder sie juristisch gegen Bußgeldbescheide vorgegangen sind.
Pressemitteilung
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