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29.03.24 –
Die Situation der Kirche im Bistum Passau und die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals waren die zentralen Themen beim Besuch des grünen Landtagsabgeordneten Toni Schuberl beim Passauer Bischof Stefan Oster. Trotz abnehmender Mitgliederzahlen sei die Rolle der Kirche als wichtiger Akteur einer sozialen Gesellschaft weiterhin zentral, betonte Schuberl, der auch Mitglied des Diözesanrats ist. „Uns einen gemeinsame Werte und Ziele, auch wenn ich Atheist bin,“ bemerkte der Abgeordnete.
Dies zeigte sich auch beim Thema Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im Bistum Passau. Bischof Oster betonte erneut die Wichtigkeit dieses Themas und seine persönliche Unterstützung aller Anstrengungen diesbezüglich. Es werde bereits eine sehr umfangreiche unabhängige Studie zum Missbrauch durch Kleriker von der Universität Passau erarbeitet. Das Bistum stellte hierzu ausnahmslos alle Akten zur Verfügung. Nach einem vorangegangenen Treffen mit dem Ersteller der Studie kann Schuberl bestätigen, dass die Rolle des Bistums Passau und auch persönlich des Bischofs vorbildlich sei. „Bei der Aufarbeitung setzt Passau Standards,“ so Schuberl. Hier könne die Kirche wieder die Stellung eines moralischen Vorbilds gewinnen, das sie aufgrund des Skandals verloren hatte. Nun müsse aber auch darüber hinaus weitergemacht werden.
Schuberl hatte im Diözesanrat einen Beschluss erreicht, wonach die Ausweitung dieser Missbrauchsstudie gefordert wird. „Es darf nicht die kleinste Lücke geben,“ forderte Schuberl. Nicht nur das Fehlverhalten von Klerikern, sondern auch von bei der Kirche angestellten Laien in allen Einrichtungen müsse untersucht werden. In einem ersten Schritt müsse geprüft werden, inwieweit Akten hierfür vorhanden und auswertbar seien, um den Umfang einer Folgestudie erfassen zu können. Selbst wenn hier die Auswertung schwieriger sei, müsse das Machbare auch gemacht werden.
Bischof Oster betonte die Wichtigkeit der Prävention, damit Missbrauch in Zukunft von vornherein verhindert werde. Hierzu seien Gewaltschutzkonzepte erarbeitet worden. Hier habe man Lehren aus dem früheren Versagen gezogen. Der Staat hingegen sei hier noch nicht so weit, bemerkte Schuberl. Es gebe nicht einmal eine Pflicht, an öffentlichen Grundschulen Gewaltschutzkonzepte zu erarbeiten. „Wir werden mit der Aufarbeitung nicht bei den Kirchen aufhören, sondern bei Staat und Gesellschaft weitermachen,“ versprach Schuberl. Auch hier kenne man nur die Spitze des Eisbergs. Und hier sei er als Abgeordneter in der Pflicht. „Leider stehen wir hier noch völlig am Anfang.“
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