Toni Schuberl

Mitglied des Bayerischen Landtags

GRÜNE: „Die Abriegelung der Stadt ist Unsinn“

14.01.21 –

Zur Abriegelung der Stadt Passau durch den Landkreis erklären MdL Toni Schuberl und die beiden Fraktionsvorsitzenden von Stadt und Landkreis Stefanie Auer und Eike Hallitzky: 

„Möglichst zuhause bleiben und die eigenen Kontakte minimieren, dass ist unsere klare Botschaft an jeden Bürgerin und jeden Bürger in der Region. Nur so bekommen wir die Corona-Krise in den Griff, insbesondere im Passauer Land mit seinen sehr hohen Ansteckungsraten. Die Allgemeinverfügung des Passauer Landrates, der zufolge Passauer ihr Stadtgebiet gar nicht mehr verlassen dürfen, ist aber rechtlich fragwürdig und im Hinblick auf die Verringerung der Ansteckungsgefahr schlich unsinnig. 

1. Die bayernweit geltende Beschränkung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auf 15km ab Wohnortgrenze für jene, die in Gebieten mit hoher Inzidenz leben, ist die allgemeine Rechtsgrundlage. Die Ergänzung, diese 15km-Regelung auch für Auswärtige anzuwenden, schafft für den Landkreis Passau lediglich die Möglichkeit, diese allgemeine 15km-Regelung auch auf Auswärtige anzuwenden. Das „Einsperren“ der Stadtbewohner*innen und die Beschränkung ihrer Mobilität auf 0km ab Stadtgrenze ist daher rechtlich zumindest äußerst fragwürdig. 

2. Niemandem ist im Hinblick auf den Infektionsschutz damit gedient, wenn sich die Passauer Stadtbevölkerung für Spaziergänge und Sport in der Innenstadt, insbesondere in der Altstadt und entlang der Promenaden von Inn und Donau drängelt. Dies wäre aber zwangsläufige Folge dieser Landrats-Verfügung, denn die zentralen Naherholungsgebiete Passaus an den Halser Ilzschleifen und im Neuburger Wald liegen nur zum kleinen Teil in Passau, im wesentlichen hingegen im Landkreis Passau. 

3. Die Eindämmung der Pandemie kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen. Das setzt voraus, dass die Maßnahmen und Einschränkungen angemessen und nachvollziehbar sind. Die Allgemeinverfügung des Landrates ist aber weder angemessen noch nachvollziehbar. Damit riskiert sie die Bereitschaft der Menschen zu verringern, alles zu tun, was sie zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer tun können. 

Wir fordern den Landrat des Landkreises Passau auf, die Allgemeinverfügung dahingehend zu korrigieren, dass für die Bewohner*innen der Stadt Passau derselbe 15km-Radius um ihren Wohnort gilt, wie dies für Landkreisbürger*innen der Fall ist.“

Kategorie

Corona

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