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15.05.20 –
Am 14. Mai fand im Bayerischen Landtag eine Expertenanhörung zum Thema „Arbeit und Entlohnung im Justizvollzug“ statt. Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin sprachen Expertinnen und Experten aus Bayern, Hessen, Bremen und Berlin über die Arbeit, die Inhaftierte in Gefängnissen leisten müssen. Toni Schuberl, der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, sieht sich in seiner Position bestätigt: „Das oberste Ziel ist es, dass Leute, die aus dem Gefängnis kommen, keine weiteren Straftaten mehr begehen. Das geht nur, wenn sie eine berufliche Perspektive haben und keine Schuldenberge vor sich herschieben müssen. Daher ist Arbeit in der JVA kein Selbstzweck, sondern dient der Resozialisierung der Inhaftierten. Je weniger davon rückfällig werden, desto besser.“
Der Bundessprecher der „Gefangenengewerkschaft“ Manuel Matzke bekräftigte die Forderung seiner Organisation, dass auch für Arbeit im Strafvollzug der Mindestlohn gelten sollte. Davon müssten jedoch die Haftkosten abgezogen werden.
Senatsdirigentin Gerlach von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz wies darauf hin, dass im Hinblick auf die Resozialisierung eine deutliche Erhöhung des Anteils des Offenen Vollzuges der Königsweg sei. Berlin habe eine sehr hohe Anzahl von bis zu 30 Prozent der Gefangenen im offenen Vollzug, davon ist die Hälfte im regulären Arbeitsmarkt tätig. Dabei hat die Justiz zwar noch die volle Kontrolle, aber die Inhaftierten können normal arbeiten und Geld verdienen. In Bayern sind sehr viel weniger Gefangene im offenen Vollzug.
Schuberl möchte diese Ideen aufgreifen und kündigte an, ein Reformpaket in den Landtag einzubringen.
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