Toni Schuberl

Mitglied des Bayerischen Landtags

Klarheit bei Fristen für Jura-Studierende

Grünen-Abgeordnete Schuberl und Osgyan wollen Details

20.08.20 –

Die Informationspolitik der Söder-Regierung lässt zu wünschen übrig. Bei den Studierenden herrscht große Verwirrung, welche Regeln derzeit gelten und was auf sie zutrifft. Gerade für die Jurastudierenden, bei denen neben dem Hochschulgesetz auch noch die Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) gilt, ist der Fristendschungel schwer zu durschauen. Toni Schuberl und Verena Osgyan haben daher beim Justizministerium nachgefragt und Klarheit verlangt.

Jetzt steht fest:

  • Das Sommersemester zählt automatisch nicht für den Freischuss und auch nicht für die Regel- oder Maximalstudienzeit.
  • Schon ab diesem Jahr wird der Prüfungsstoff der Staatsexamina verringert.
  • Ab 2022 sinkt der Umfang des Prüfungsstoffes weiter, im zweiten Staatsexamen müssen nur noch neun Prüfungen abgelegt werden und der Notenanteil der mündlichen Prüfung steigt auf 30%.
  • Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2022 mit ihrem Schwerpunkt beginnen, sinkt der Anteil des Schwerpunkts am Gesamtstudium.

Schuberl und Osgyan kritisieren, dass die Studierenden nicht einheitlich und eindeutig informiert werden, sondern sich die neuen Regelungen mühsam im Internet zusammensuchen müssen. Dass das Sommersemester 2020 für die Fristen nicht zählen darf, forderte Bündnis 90/Die Grünen von Anfang an und hat sich letztendlich damit durchgesetzt. Die Söder-Regierung bemüht sich aber weiterhin nicht, für einheitliche Qualitätsstandards in der digitalen Lehre zu sorgen. Bei den Universitäten zeigen sich große Unterschiede im Umgang mit der Corona-Krise. Die vollständige Anfrage gibt es HIER.

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