Klimaschutz in die Verfassung?

Auszug meiner Beiträge im Verfassungsausschuss

12.02.19 –

Toni Schuberl spricht sich für eine Unterfütterung des Klimaschutzes durch praktische Maßnahmen aus. Dazu bedürfe es eines Klimaschutzgesetzes. Die reine Aufnahme des Wortes "Klimaschutz" in die Bayerische Verfassung reiche nicht aus. Frau Abg. Guttenberger (CSU) habe am 22. Februar 2018 im Plenum erklärt: "Es ist nicht der richtige Weg, irgendwelche Ziele irgendwo hineinzuschreiben, sie aber nicht mit Mitteln zu unterfüttern." In einer Ausschusssitzung vom 26. Oktober 2017 habe Frau Guttenberger erklärt: "Durch eine explizite Aufnahme wird kein einziges Klimaziel gefördert und keine Maßnahme ergriffen. Vielmehr bedeutet dies lediglich Beschäftigungstherapie. Offenbar besteht kein Konsens mehr darüber, dass Dinge ohne praktische Auswirkungen aus der Verfassung gehalten werden. Symbolpolitik ist hier nicht hilfreich." Die ehemalige Umweltministerin Ulrike Scharf habe am 22. Februar 2018 in der Plenarsitzung erklärt: "Unsere Verfassung braucht diese Ergänzung nicht. Wortakrobatik bringt uns beim Klimaschutz überhaupt nicht weiter. Ich schlage vor, sich lieber über die Maßnahmen zu unterhalten, die gemacht werden müssen. Ich appelliere noch einmal an Sie: Symbolpolitik hilft uns nicht. Uns hilft keine Rhetorik. Das Einzige, was beim Klimaschutz hilft, sind Taten, Taten, Taten. Darum bitte ich Sie. "Die GRÜNEN seien nicht bereit, Steigbügelhalter für eine Symbolpolitik zu sein, bei der sich das Thema mit der Aufnahme des Wortes "Klimaschutz" in die Bayerische Verfassung erledige. Neben dieser Verfassungsänderung müssten gleichzeitig konkrete Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel die Schaffung eines Klimaschutzgesetzes. Die GRÜNEN enthielten sich aus diesem Grunde zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme.

[…]

Toni Schuberl hebt den Unterschied zwischen Verfassungszielen und der Verfassungswirklichkeit hervor. Die Ziele "Luftreinhaltung" und "Schutz von Boden und Wasser" seien bereits in der Verfassung verankert. Diesen Zielen stünde jedoch die Realität im Freistaat Bayern entgegen.

Die GRÜNEN störten sich insbesondere an dem Umstand, dass diese Verfassungsänderung derzeit "durch das Parlament geboxt" werde. Er, Schuberl, rege deshalb eine Diskussion des Parlaments mit der Staatsregierung an, bei der die Staatsregierung die konkreten Maßnahmen, die sie zum Schutz des Klimas ergreifen wolle, darlegen sollte. In der letzten Legislaturperiode seien die Gesetzentwürfe zum Klimaschutz, die von den GRÜNEN oder der SPD eingebracht worden seien, von der CSU stets abgelehnt worden. Der Landtag sollte zusammen mit der Staatsregierung ein Klimaschutzgesetz entwickeln und dieses gemeinsam mit der jetzt vorgesehenen Verfassungsänderung ins Plenum ein-bringen. Sollte es zeitlich nicht mehr möglich sein, die Verfassungsänderung und das Klimaschutzgesetz der Bevölkerung bis zur Europawahl vorzulegen, sollte die Vorlage zur Kommunalwahl erfolgen.

[…]

Toni Schuberlö entgegnet, das konkrete Ziel sei bereits vorgegeben, nämlich die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad. Zur Erreichung dieses Ziels habe sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, müsste die Erderwärmung wenigstens auf 2 Grad begrenzt werden. Eine Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad würde für Bayern eine Erwärmung auf 4,5 Grad bedeuten. Das hätte zur Folge, dass in den bayerischen Wäldern kein einheimischer Wirtschaftsbaum mehr wachsen würde.Mit den Maßnahmen, die die Regierungsfraktionen am heutigen Tage genannt hätten, würde das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad krachend verfehlt. Die GRÜNEN und die SPD hätten Vorschläge gemacht, wie das Ziel von 1,5 Grad erreicht werden könnte. Diese Vorschläge seien von der CSU immer abgelehnt worden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde zwar der Verfassungstext um das Wort "Klimaschutz" ergänzt, die Klimaziele würden aber auch weiterhin nicht erreicht. Deshalb bestünden die GRÜNEN am heutigen Tage auf der Festlegung konkreter Maßnahmen für den Klima-schutz. Ministerpräsident Dr. Söder habe bislang lediglich eine Show-Politik betrieben,

indem er sich zuerst als "Lebensminister", dann als "bayerischer Außenminister" und schließlich als "Heimatminister" bezeichnet habe. Für diese Show-Politik gäben sich die GRÜNEN nicht her.

[…]

Toni Schuberl hielte es für eine Katastrophe, wenn im Pariser Klimaschutzabkommen lediglich der Satz enthalten wäre: "Wir verpflichten uns zu Klimaschutz."

Eine verfassungsändernde Mehrheit im Bayerischen Landtag werde es nur geben, wenn die CSU und die FREIEN WÄHLER konkrete Maßnahmen vorlegten. Über diese Maßnahme sollten alle Parteien gemeinsam diskutieren.

Keine Neuigkeit und Veranstaltung versäumen?

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.