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15.12.21 –
Mit relativ deutlichen Worten hat sich der Bayerische Landtag auf Antrag der Grünen zum Thema Kirchenasyl zu Wort gemeldet. In Bayern wird als einzigem Bundesland gegen Kirchenvertreter strafrechtlich vorgegangen, wenn sie Kirchenasyl gewähren. Zwischen August 2017 und Februar 2021 sind 398 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dabei gehen die Staatsanwaltschaften in Nordbayern anders vor als in Südbayern. Da dies von den Abgeordneten kritisch gesehen wird, haben sie nun die Staatsregierung dazu aufgefordert, dem Landtag Bericht zu erstatten, welche Ermittlungen gegen Pfarrer in den Jahren 2020 und 2021 aufgenommen, welche Ermittlungen eingestellt und welche Fälle zur Anklage gebracht worden sind. Darüber hinaus möchten sie wissen, wie sich eine einheitliche, die besondere Stellung der Kirchen berücksichtigende, staatsanwaltschaftliche Tätigkeit sowohl im Norden als auch im Süden Bayerns erreichen lasse.
Dass alle demokratischen Fraktionen einschließlich der Regierungsfraktionen einem solchen Berichtsantrag der Grünen zustimmen, obwohl der Grundtenor kritisch gegenüber der Staatsregierung formuliert ist, ist erstaunlich, findet Toni Schuberl, der rechtspolitische Sprecher der Grünen, der den Antrag gemeinsam mit Gülseren Demirel, der asylpolitischen Sprecherin der Grünen eingereicht hatte. Sehr viel erstaunlicher ist es, dass der Beschluss auch noch deutliche Feststellungen zum Kirchenasyl trifft. So achtet der Landtag das Kirchenasyl als Ausprägung der Gewissensfreiheit, wie es in der Überschrift festgehalten ist. Denn die Kirchen haben in Bayern einen verfassungsrechtlich hohen Rang, insbesondere in Fragen der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die wichtige humanitäre Schutzfunktion des Kirchenasyls als letzter Ausweg für Menschen in Not verdiene Respekt. Und die asylgebenden Kirchengemeinden handeln im Rahmen der grundrechtlich garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit, so der Beschluss des Landtags. Das kann durchaus als deutlicher Widerspruch zur aktuellen Praxis der Staatsregierung bezüglich der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Kirchenvertreter verstanden werden. Dennoch stellt auch der Landtag unmissverständlich fest, dass die Kirchen an Recht und Gesetz gebunden seien. Doch durch ihr Handeln ermöglichen sie in besonderen Härtefällen eine nochmalige Überprüfung der Fluchtgründe des Einzelnen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Wie sich dieser Schulterschluss der demokratischen Fraktionen im Landtag bei diesem Thema auf die Strafverfolgung im Freistaat in der Praxis auswirken wird, muss sich erst noch zeigen. Der nächste Schritt wird der Bericht des Justizministeriums im Verfassungsausschuss im nächsten Jahr sein.
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