Landtagsmehrheit stellt sich gegen das Gender-Verbot

Allgemeine Rechtschreibregeln verbindlich

21.12.23 –

 

„Dass sich der Bayerische Landtag bereits zwei Tage nach Söders Ankündigung eines Gender-Verbots gegen dessen Pläne stellt, begrüße ich sehr,“ sagt der grüne Landtagsabgeordnete Toni Schuberl. Die bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Gabriele Triebel kommentiert dies so: „Die CSU/FW- Landtagsfraktionen lassen sich wohl vom Gender-Wahn des MP nicht anstecken und spielen das Spiel der Spaltung nicht mit. Das ist gut so, vor allem für die bayerische Schulen.“

Bisher galt seit Jahren für bayerische Behörden und Schulen eine differenzierte Sichtweise, orientiert an den offiziellen Rechtschreibregeln. Noch im Februar gab es nach Mitteilung Schuberls eine offizielle Stellungnahme des Innenministeriums im Rahmen eines Petitionsverfahrens. Darin hieß es: „Sprache war schon immer und ist weiterhin einem ständigen Wandel unterworfen, sei es durch Einflüsse anderer Sprachen oder durch geänderte Sprechgewohnheiten. Die Entwicklung einer Sprache ist niemals abgeschlossen, vielmehr ist Sprache lebendig. Die Sprachgeschichte hat gezeigt, dass der Reichtum und die Vielfalt von Sprachen von deren Aufspaltung und Wandel bedingt ist.“ Da der Begriff des „Genderns“ beziehungsweise der „gendergerechten Sprache“ eine Vielzahl an Konzepten und Vorschlägen umfasse, wie unterschiedliche Geschlechter in der Sprache angemessen abgebildet werden können, sei unklar, auf was sich der Petent damals bezog, als er eine „Untersagung“ des Genderns in Behörden und Schulen gefordert hatte, hieß es aus dem Ministerium. Entsprechend erklärten alle demokratischen Fraktionen diese Petition im Verfassungsausschuss für erledigt. Es gelten weiterhin die allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, die noch keine Sonderzeichen innerhalb eines Wortes kennen.

Nun erklärte Ministerpräsident Söder jedoch, dass es in Bayern nicht bei der aktuellen Regelung bleiben, sondern ein Verbot eingeführt werden solle. Er sagte im Landtag: „Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.“ Dies führte zu ziemlich viel Aufregung und Verwirrung.

Gerade einmal zwei Tage nach Söders Verbots-Ankündigung setzte die Mehrheit im Bildungsausschuss diesbezüglich ein klares Statement, wonach es bei der aktuellen Rechtslage bleiben und kein weitergehendes Gender-Verbot eingeführt werden solle. Wiederum hatte ein Bürger im Rahmen einer Petition gefordert, dass das Gendern an Schulen verboten werden solle. Und erneut betont die Staatsregierung, diesmal das Kultusministerium, dass sich an der aktuellen Regelung nichts ändern solle. Die Schülerinnen und Schüler dürften nicht gedrängt werden, Sonderzeichen zu verwenden und Nachteile werden ihnen nicht erwachsen, wenn sie diese nicht verwenden. Es solle der sprachlichen Repräsentanz aller Geschlechter nach Ansicht des Ministeriums dadurch Rechnung getragen werden, dass in Paarformen, wie „Schülerinnen und Schüler“ oder in geschlechtsneutraler Form gesprochen werde, wie bei „Jugendliche“. Darüber hinaus sollten Lehrkräfte insbesondere im Fach Deutsch „das Spannungsfeld zwischen aktueller Sprachnorm und divergierenden Schreibwirklichkeiten“ aufgreifen und diskutieren. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern folgte dieser Stellungnahme und erklärte auch diese Petition für erledigt.

Was bleibt nun von der Ankündigung Söders, fragen sich Schuberl und Triebel? „Ein typischer Söder“, sagt Schuberl, „in der Früh eine Meinungsumfrage gelesen und dann mittags dementsprechend eine Regierungserklärung rausgehauen, ohne zu wissen, wie der Stand der Dinge eigentlich ist und ohne es wirklich umsetzen zu können und zu wollen.“ Eine Politik der reinen Überschriften zerstöre aber das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System. Statt sich mit dem Gendern zu beschäftigen, solle Söder lieber endlich einmal einen Haushaltsentwurf für 2024 in den Landtag einbringen.

Pressemitteilung

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