Landwirtschaftlicher Betrieb durch Ortsabrundung gefährdet

Schuberl fordert Siedlungsplanung mit Verstand

27.02.19 –

Hutthurm. Eine geplante Ortsabrundung sorgt in Hutthurm für Unmut. Grünen-MdL Toni Schuberl war vor Ort und zeigte sich wenig erfreut über die geplanten Maßnahmen. Gemäß der Ortsabrundungssatzung sollen in Oberpretz neue Baugrundstücke ausgewiesen werden. Verärgert über diese Pläne in Hutthurms Rathaus war ein betroffener Landwirt, der um die Existenz seines Betriebs fürchtet. „Diese Ortsabrundung wäre sowohl aus Sicht des Flächenverbrauchs, als auch aus Sicht der Ortsentwicklung falsch und schädigt noch dazu den angrenzenden Landwirtschaftsbetrieb“, so Schuberl „gerade kleinere und mittlere Betriebe wie diesen, dürfen wir nicht vernachlässigen“.

Bereits einmal siedelte der betroffene Landwirt aus der Ortschaft raus, in freies Gebiet, um Probleme mit Anwohnern zu meiden. Nun würde, durch die regelrechte Einkesselung in ein Wohngebiet, dieselbe Situation wieder entstehen. Die geplante Bebauung schränkt den Landwirt in seinen Entwicklungsmöglichkeiten ein und stellt langfristig auch den reibungslosen Ablauf auf seinem Hof in Frage.

Neben dem landwirtschaftlichen Aspekt führt die geplante Bebauung auch zu einer ungeordneten Ortsentwicklung und zu enormem Flächenverbrauch. Es handele sich dabei weniger um eine Abrundungsmaßnahme als um eine Erweiterung in die freie Landschaft. Lebenswerte Ortsstrukturen würden laut Schuberl, so nicht geschaffen. Zunächst müsse man innerorts bauen, zumal in Oberpretz noch Baulücken vorhanden seien und der bereits langgestreckte Ort eher abgerundet, statt weiter in die Länge gezogen werden sollte.

Wieso die Gemeinde so agiert, darüber kann nur spekuliert werden, denn fast alle zuständigen Fachstellen raten von der neuerlichen Erschließung ab. „Siedlungsplanung muss mit Verstand gemacht werden und darf nicht von familiären Verbindungen ins Rathaus abhängen“, so Schuberl, der die finanziellen Interessen der Grundstückseigentümer als Hauptgrund für die Erschließungen sieht. Dass die Gemeinde nun zunächst weniger Parzellen ausweisen möchte ist für den Betroffenen Landwirt nur ein geringer Trost, denn sein Bestandschutz ist auch damit quasi aufgehoben. Er hofft, dass die Gemeinde von dem Vorhaben doch noch abrückt.

 

 

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