Hochstufung der Nationalparkstraße

02.05.19 –

Ich unterstütze ausdrücklich, dass die Nationalparkstraße vollständig vom Freistaat Bayern finanziert wird. Eine 100 prozentige Finanzierung ist aber nur möglich, wenn der Freistaat selber Träger der Straße ist, sie also zu einer Staatsstraße aufstuft.

Die Lage der Straße sowie die Verkehrszahlen sprechen alle für diese Einstufung. Die Nationalparkstraße und die Fortführung derselben von der Staatsstraße 2132 bei Spiegelau bis zu den Staatsstraßen 2127 und 2130 bei Mauth würden eine Lücke im Netz der Staatsstraßen schließen.
Darüber hinaus ist der Nationalpark, wie der Name schon sagt, eine überörtliche Aufgabe des Staates und nicht nur des Landkreises. Hierzu gehört auch die verkehrliche Erschließung. Die Verkehrszahlen sprechen ebenfalls dafür. Die Nationalparkstraße (FRG 5) hatte 2015 beim Info-Zentrum mehr als 2900 KfZ am Tag. Zwar ist die durchschnittliche Belastung einer Staatsstraße im Bereich des staatlichen Bauamts Passau bei 3800 KfZ am Tag, im Bereich des Bayerischen Waldes sind die Verkehrszahlen jedoch deutlich geringer. Die Staatsstraße 2127 hatte 2015 zwischen Freyung und tschechischer Grenze beispielsweise nur 1700 KfZ am Tag.

Sowohl die Lage der Straße, als auch ihre Bedeutung und die Verkehrszahlen sprechen dafür, die Nationalparkstraße zur Staatsstraße aufzustufen. Das wäre die sauberste Lösung. Hier ist die Staatsregierung gefordert, ihre Zusage einzuhalten und die Region in diesem Punkt finanziell zu entlasten.

Mehr zum Thema können Sie im Hog'n lesen: „Nationalpark-Packerl“: Wieviel Geld gibt es am Ende wirklich zum Jubiläum?

Kategorie

Nationalpark | Verkehr

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