MdL Schuberl fordert Öffnung von Blumenläden

19.04.20 –

Blumenläden machen im Frühjahr einen erheblichen Teil ihres Umsatzes. Da ist jede Woche wertvoll und kann über das Bestehen oder das Ende des Betriebs entscheiden. In der 2. BayIfSMV wurde die Öffnung von Gartenmärkten, Gärtnereien und Baumschulen ab dem 20. April wieder ermöglicht. Dies begrüße ich sehr. Laut Positivliste Ihres Staatsministeriums vom 18.3.2020 wurden die Blumenläden bisher zu Recht als „Unterform von Gartenmärkten“ angesehen. Sie würden also eigentlich auch am 20. April öffnen können. Leider dürfen sie das aber nicht.

Deshalb fordert Herr MdL Toni Schuberl, dass Blumenläden weiterhin als Unterform von Gartenmärkten gesehen werden und am 20. April öffnen dürfen. HIER lesen Sie den offenen Brief an Staatsministerin Melanie Huml, MdL. 

Kategorie

Corona

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