Rede zum Beauftragtengesetz

12.12.18 –

"Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Bayerische Staatsregierung der Meinung ist, dass sie selbst zu wenig Sachverstand hat und sich deshalb externer Beraterinnen und Berater bedienen muss, dann möchte ich Ihnen hierbei überhaupt nicht widersprechen. Vielmehr bin ich sogar der Meinung, dass Sie vor allem im Bereich Umwelt, Natur- und Klimaschutz ganz dringend einer intensiven externen Beratung bedürfen.

Doch warum müssen diese Beauftragten Abgeordnete sein? Zur sachkundigen Beratung und Unterstützung der Regierung würde man normalerweise die Besten der Besten aus der Gesamtheit der Gesellschaft auswählen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktiker, Menschen, die seit Jahrzehnten diese Aufgaben erfüllen. Diese werden jedoch anscheinend nicht einmal in Erwägung gezogen. Warum keine Bestenauswahl? Warum nur Abgeordnete? Fast nur. Ich darf hier für den heutigen Staatsminister Prof. Dr. Piazolo, der leider nicht da ist, aus seiner Klage vor dem Verfassungsgerichtshof zitieren: Die Benennungspraxis lässt vermuten, dass die Berufungen weniger nach speziellen Fachkenntnissen erfolgen, sondern strategische Überlegungen entscheidungsleitend sind. Andernfalls wäre es nicht nachvollziehbar, dass in den genannten Fachgebieten Experten nur in der Fraktion der CSU vorgefunden werden können.

Meine Damen und Herren, diesem Vorwurf der FREIEN WÄHLER wurde jetzt ausreichend begegnet. Nun sind auch zwei Abgeordnete außerhalb der CSU-Fraktion Beauftragte, natürlich nur aufgrund der Fachkenntnisse. Sie gehören nur ganz zufällig der Fraktion der FREIEN WÄHLER an. Dass sich die FREIEN WÄHLER kaufen lassen, war zu erwarten. Das überrascht mich nicht. Mich überrascht nur, wie billig sie sind.

Sie dürfen aufgrund der Bayerischen Verfassung keine weiteren Staatssekretäre ernennen und aufgrund des Bayerischen Abgeordnetengesetzes keine Abgeordneten zu gut dotierten Ministerialbeauftragten ernennen. Also bezeichnen sie die Pseudo-Staatssekretäre als "Beauftragte" und deren Lohn von satten 2.000 Euro, vorher 3.000 Euro, als "Entschädigung". Das macht inklusive der Regierung insgesamt bis zu 25 Abgeordnete, die direkt vom Ministerpräsidenten abhängig sind. Zum Vergleich: Von der Größe her sind das fast so viele wie die Anzahl der Mitglieder der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Genau das ist das Problem. Es wird nicht dadurch gelöst, dass man die bisherige verfassungswidrige Praxis in Gesetzesform gießt. Der Ministerpräsident möchte mit dem Geld des Volkes die Vertreter des Volkes kaufen, durch die er eigentlich kontrolliert werden sollte. Diesem verfassungswidrigen Zugriff werden wir GRÜNE nicht zustimmen."

 

 

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