Regierung setzt grünen Antrag um

28.04.20 –

„Jetzt wird genau unser Antrag umgesetzt, obwohl er ein paar Tage zuvor noch abgelehnt worden ist“ freut sich Toni Schuberl, der rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion zur Änderung der Beschränkung auf 800 Quadratmeter bei Einzelhändlern.

In der Debatte im Landtag sei auch von anderen Parteien sehr deutlich gemacht worden, dass die starre Grenze von 800 Quadratmetern ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstelle. Gleichzeitig sei es gefährlich, jetzt schon sehr große Läden zu öffnen, bei denen sich auf dem Parkplatz oder im Inneren beispielsweise an den Kassen eine große Anzahl von Kunden sammeln. Es müsse erst einmal beobachtet werden, wie sich die Menschen in den Geschäften verhalten.

Aus diesem Grund hatten die Landtagsgrünen in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, dass größere Geschäfte ihre Verkaufsräume auf 800 Quadratmeter reduzieren dürfen und dann wie alle anderen auch öffnen dürfen. Dies wurde in der letzten Plenarsitzung von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

Nun, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 800 Quadratmeter-Grenze für verfassungswidrig erklärt hat, setze die Staatsregierung genau die Forderung der Grünen um. Schon in der Vergangenheit konnte laut Schuberl vieles von den grünen Forderungen umgesetzt werden, wie beispielsweise die Befreiung von Kita-Gebühren, die Förderung von Kulturschaffenden und die finanzielle Unterstützung von Kommunen.
„Der bisherige Stil der Regierungsmehrheit, konstruktive Anregungen der Opposition zum Thema Corona aufzunehmen, ist sehr zu begrüßen und hilft uns, gemeinsam das Land durch die Krise zu bringen,“ sagt Schuberl. Er bedauere, dass diesmal erst ein Gericht die Rechtswidrigkeit feststellen musste. „Hoffentlich können wir in Zukunft wieder konstruktiv und gemeinsam die Maßnahmen gerichtsfest machen, statt einfach abzulehnen, weil der Antrag von der Opposition stammt,“ fordert Schuberl.

Kategorie

Corona

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