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30.09.19 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
lieber Franz,
dem Zeitungsbericht in der PNP vom Samstag („Demokratie-Kurs für MdL gefordert“) entnehme ich, dass das Landratsamt davon ausgeht, das Integrationsgesetz würde sich nur an Migranten richten. Und aus diesem Grunde könnte der Abgeordnete Ralf Stadler von der AfD nicht zu einem Wertekurs verpflichtet werden. Dies ist bezüglich des einschlägigen Artikels 13 jedoch nicht der Fall. In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 17/11362, S. 22) heißt es wörtlich zu dieser Norm: „Die Regelung ist dabei – schon um nicht diskriminierend zu sein – nicht auf Ausländer oder Migranten beschränkt. Auch wer als Einheimischer durch entsprechendes Verhalten auffällt, kann daher zu einer entsprechenden Belehrung vorgeladen werden. Auch bei ihm besteht in diesem Falle ja im Zweifel Integrationsbedarf hinsichtlich der geltenden Rechts- und Werteordnung.“ Im Anhang sende ich Dir die Gesetzesbegründung mit.
Herr Stadler vergleicht Geflüchtete im Anker-Zentrum mit einer kriminellen Zuhälterbande (auch wenn er es nicht geschafft hat, „Nutella-Bande“ richtig zu schreiben), weil sie eine Demonstration für bessere Lebensumstände abgehalten haben. Vorurteile und Angst und damit in Folge auch Hass gegen Ausländer sind insbesondere bei denen groß, die kaum Kontakte zu Ausländern haben. Wertekurse werden wahrscheinlich im Anker-Zentrum Deggendorf abgehalten. Gerade deshalb fände ich es besonders sinnvoll, wenn einem rechtsradikalen Straftäter die deutschen Werte gemeinsam mit Geflüchteten im Anker-Zentrum vermittelt würden. Das wäre eine große Chance, ihm unser Wertefundament näher zu bringen und gleichzeitig die von ihm geschmähten Personen näher kennenzulernen und Ängste abbauen zu helfen. So könnte ihm vielleicht am Ende eine Integration in unsere Gesellschaft und Respekt vor unserer bayerischen Leitkultur möglich werden.
Deshalb bitte ich erneut, eine Verpflichtung zu einem Grundkurs in Erwägung zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Toni Schuberl
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