Toni Schuberl

Mitglied des Bayerischen Landtags

Schuberl mahnt zu mehr Sorgfalt

26.02.21 –

Auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Toni Schuberl legte die Staatsregierung offen, dass bis zum 13.1.21 insgesamt 913 Gerichtsverfahren gegen die bayerischen Corona-Maßnahmen eingeleitet worden sind. Darunter 17 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, die erfolglos blieben, 248 vor Verwaltungsgerichten, wovon 8 teilweise erfolgreich waren und 47 Fälle noch offen sind. 104 Verfahren beschäftigten den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Besonders interessant sind laut Schuberl die Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dort gab es 544 Verfahren, davon 193 Normenkontrollanträge in der Hauptsache und 319 Eilanträge. Von den Eilanträgen waren nur 6 teilweise erfolgreich. Schuberl erklärt dies damit, dass das Gericht bei Eilanträgen nur eine oberflächliche Abwägung trifft, ob eine vorläufige Aufhebung der Maßnahmen schlimmer wiegt, als das Belassen der Maßnahmen. Und da in der vorläufigen Prognose die Gefahr von Todesfällen schwerer wiegt, als wirtschaftliche Einbußen oder vorübergehende Freiheitseinschränkungen, haben Eilverfahren nur bei wirklich offensichtlich rechtswidrigen Regelungen eine Chance. Das sei auch richtig so, da in der Pandemie den Maßnahmen der Exekutive erst einmal ein gewisser Vertrauensvorschuss gebühre, erklärt Schuberl. „Dass trotzdem in 6 Fällen die Eilverfahren erfolgreich waren, zeigt, wie schlampig die Staatsregierung teilweise arbeitet,“ sagt Schuberl, da diese Maßnahmen offensichtlich rechtswidrig waren. Schuberl geht auch davon aus, dass bei den 139 noch anhängigen Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof noch so manche Regelung als rechtswidrig festgestellt wird.

Gerade aktuelle Regelungen stoßen dem Juristen und rechtspolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktion sauer auf. „Dass man in Supermärkten Kleidung, Elektroartikel, Schreibwaren usw. kaufen dürfe, gleichzeitig aber Kleidungs-, Elektro- und Schreibwarengeschäfte geschlossen sind, ist meines Erachtens ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.“ Auch die Öffnung der Baumärkte sei laut Schuberl nicht wirklich begründbar. „Gärtnereien haben verderbliche Ware, die nun dringend verkauft werden muss,“ das sei nachvollziehbar. „Ein Hammer ist jedoch keine verderbliche Ware.“ Hier erwarte Schuberl Korrekturen durch die Justiz, falls die Staatsregierung nicht doch noch ein Einsehen habe.

Kategorie

Corona

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