Toni Schuberl

Mitglied des Bayerischen Landtags

Unterbringungspraxis von Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen (bgH)

Kommissions-Bericht

19.12.25 –


Kommentar zum Abschlussbericht der Untersuchungskommission im Zuge der Vorfälle in der JVA Gablingen

Die bGH-Kommission (bGH = besonders gesicherte Hafträume) hat eine Reihe von Defiziten struktureller Art im Justizvollzug aufgedeckt, die das „Risiko eines unangemessenen Umgangs mit den Gefangenen ... erhöhen.“ Sie bestätigt also, dass im bayerischen Justizvollzug einiges im Argen liegt und so Machtmissbrauch durch das Personal und ein unverhältnismäßiger Umgang mit Gefangenen, wenn nicht gar deren Schikane, begünstigt werden. Das muss sich ändern. Dazu sind die Vorschläge der bGH-Kommission wichtig. Es braucht mehr Kontrolle und eine bessere psychiatrische Versorgung der Gefangenen.

Ich begrüße, dass die Kommission zügig gearbeitet hat und ganze 45 Verbesserungsvorschläge vorgelegt hat. Ich erwarte, dass der Justizminister wie versprochen die Empfehlungen umsetzt. Gleichzeitig brauchen wir den Mut, gänzlich neue Wege auszuprobieren. Denn das bayerische Strafvollzugswesen ist immer noch zu sehr vom reinen Wegsperren geprägt.

Der Abschlussbericht der Kommission kann hier abgerufen werden.

Kategorie

Rechtspolitik

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