Antworten zum "Badewannenmord"

Spektakulärer Justizirrtum

01.03.24 –

 

Ein Dutzend ausführliche Fragen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag an die Bayerische Staatsregierung zum sogenannten "Badewannenmord". Der spektakuläre Justizirrtum hatte dazu geführt, dass ein unschuldiger Mann über 13 Jahre in Haft saß. Im Sommer 2023 wurde Manfred Genditzki im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht München I freigesprochen vom Vorwurf des Mordes an einer Rentnerin in Rottach-Egern. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Toni Schuberl, möchte nach diesem Justizskandal nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

"Es sind hier offensichtlich Fehler gemacht worden sowohl bei den Ermittlungsbehörden als auch bei der Justiz, die nach einer Aufarbeitung verlangen: Beispielsweise war die verstorbene Frau, wie am Anfang der Ermittlungen vermutet, in ihrem Badezimmer lediglich gestürzt; für von der Staatsanwaltschaft unterstellte Tatmotive gab es keine Beweise; der Todeszeitpunkt wurde nicht richtig festgestellt. Außerdem hat sich die Staatsanwaltschaft bis zum Schluss dagegen gewehrt, dass neue, entlastende Beweise zugelassen werden.“

Doch dem Grünen-Politiker geht es nicht darum, Vorwürfe zu machen. Er will sichergehen, dass aus den Fehlern gelernt wird: " Es stellt sich die Frage, warum Staatsanwaltschaft und Justiz 13 Jahre gebraucht haben, um diese Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Ohne das Beharren seiner Strafverteidigerin säße Herr Genditzki noch immer im Gefängnis. Es ist nicht klar, ob aus diesem eklatanten Fehlurteil Konsequenzen gezogen worden sind. Deshalb stellen wir jetzt diesen Antrag, damit die Staatsregierung uns dazu berichten kann. Sollten wir dann aber feststellen, dass nicht genug passiert, werden wir bei dem Thema weiterbohren."

 

Pressemitteilung

Kategorie

Rechtspolitik

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