Merkel und Seehofer wollen Grenzkontrollen verlängern

Schuberl: EU hätte längst informiert werden müssen

07.10.18 –

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollen die Kontrollen an der Deutschen Grenze verlängern. Das ist die Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, an Passaus Kreisrat Toni Schuberl (Bündnis 90/Die Grünen), der nach entsprechenden Absichten gefragt hatte. Die jetzt laufenden Kontrollen sind bis zum 12. November 2018 befristet, würden also ohne Verlängerung in etwa fünf Wochen aufgehoben werden.

"Bayernwahl wird zur Entscheidung über Grenzkontrollen"

Schuberl ist verwundert, dass Innenminister und Kanzlerin ihre Entscheidung noch nirgends öffentlich gemacht haben. Der Schengener Grenzkodex verlange es. dass die anderen Mitgliedstaaten der EU und die EU-Kommission „unverzüglich“ über eine Verlängerung zu unterrichten seien, sagt Schuberl. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit gemäß Art. 30 des Schengener Grenzkodex sofort transparent zu informieren.

"Dies alles ist fünf Wochen vor der geplanten Verlängerung nicht geschehen. Warum nicht?", fragt sich der Jurist. Für Schuberl ist diese Verzögerung nur dann nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung erst das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl abwarten will, bevor sie der Öffentlichkeit eine Entscheidung präsentiert. Es deute alles darauf hin, dass das Abschneiden der CSU in Bayern auch über die Zukunft des CSU-Vorsitzenden und Bundesinnenministers Horst Seehofer entscheiden wird. Die Bundesregierung informiere deshalb die Öffentlichkeit nicht, um nach einem personellen Wechsel im Innenministerium die Entscheidung noch revidieren zu können, glaubt Schuberl. "So wird die Bayernwahl auch zu einer Entscheidung über die Grenzkontrollen", sagt Schuberl, der Spitzenkandidat der niederbayerischen Grünen bei der Landtagswahl ist: "Müssen die Scharfmacher der CSU gehen, wird es auch ohne Gerichtsurteil keine Verlängerung der unsinnigen Kontrollen mehr geben."

Klage gegen Kontrollen kurz vor der Entscheidung

Gegen die Grenzkontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze hat Schuberl geklagt. Seine Hauptargumente gegen diese Kontrollen sind einerseits, dass die Begründungen für die Durchführung von Grenzkontrollen fehlerhaft sind. Andererseits sind sie bereits wegen Überschreiten der Höchstgrenze rechtswidrig. Statt Terrorgefahr und Schleuserkriminalität zu reduzieren, handelt es sich größtenteils um Bagatelldelikte, wie Schmuggel von Hundewelpen oder abgelaufene Papiere, die im Rahmen der Kontrollen aufgedeckt werden. Die magere Ausbeute rechtfertige für den Grünen-Politiker keine Einschränkung der europäischen Freizügigkeit.

Das für ihn noch schlagkräftigere Argument ist jedoch die überlange Dauer der Kontrollen. „Im Schengener Grenzkodex ist als allerlängste Dauer ein Zeitraum von zwei Jahren festgelegt“, erklärt Schuberl. Dieser wurde bereits deutlich überschritten und macht die Kontrollen nach europäischem Recht eindeutig rechtswidrig, ist sich der 35jährige Volljurist aus Passau sicher. Da das Bundesinnenministerium in der Klageerwiderung keinem der Argumente, die seine Klage stützen, substantiell entgegengetreten sei, erwartet Schuberl ein baldiges Ende der Grenzkontrollen durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts München.

Das Verfahren läuft seit Ende Juni 2018 und scheint sich nach Ansicht Schuberls nun dem Ende zu nähern.

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Europa | Rechtspolitik

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