Missbrauchsstudie

Ausweitung auf alle kirchlichen Einrichtungen

21.11.23 –

 

Hier berichte ich über einen Beschluss des Diözesanrates, der auf einen Antrag von mir als Diözesanratsmitglied ergangen ist. Dieser Beschluss ist ein Meilenstein im Bereich der Aufarbeitung von Missbrauch Schutzbefohlener. Er fordert nämlich die Ausweitung der Aufklärung auf alle Bereiche, über die Taten von Klerikern hinaus und bindet auch die Klöster und Ordensgemeinschaften und auch alle kirchlichen Einrichtungen ein.
Der Beschluss fordert auch eine Aufarbeitung von Missbrauch an Erwachsenen in den Klöstern. Und er geht über die sexuelle Misshandlung hinaus und schließt körperliche und geistliche Misshandlung mit ein.
Darüber hinaus wird aus dem Diözesanrat heraus auch eine gesellschaftliche Aufarbeitung von Missbrauch im Vereinswesen, aber auch eine Aufarbeitung von Missbrauch im staatlichen Bereich, insbesondere den Jugendämtern und den Heimen gefordert.

Im Vollzug dieses Beschlusses sind durch den Diözesanrat alle kirchlichen Einrichtungen, alle Klöster und auch alle Mandatsträger*innen im Bistum Passau angeschrieben worden.

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Beschluss des Diözesanrates

Ausweitung der Missbrauchsstudie auf alle kirchlichen Einrichtungen

1. Das Bistum Passau wird aufgefordert, zusätzlich zur bereits beschlossenen gutachterlichen Untersuchung sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, eine gutachterliche Untersuchung soweit rechtlich möglich bei der UAK anzuregen und zu finanzieren, die alle hauptamtlich für die Kirche Tätigen und alle kirchlichen Institutionen umfasst. Das Gutachten soll neben der sexuellen auch die körperliche Misshandlung von Kindern und Jugendlichen behandeln.

2. Die im Gebiet des Bistums Passau befindlichen Ordensgemeinschaften und Klöster und deren Einrichtungen, die nicht dem Bistum Passau unterstehen, werden aufgefordert, sich an dieser neuen Studie zu beteiligen oder eigene Studien zu veranlassen. Diese sollten neben der sexuellen und körperlichen Misshandlung von Kindern und Jugendlichen auch Fälle des sexuellen, körperlichen und spirituellen Missbrauchs von Erwachsenen untersuchen.

3. Auch die Klöster und Ordensgemeinschaften werden aufgefordert, aktiv in der Öffentlichkeit dafür zu werben, dass sich Betroffene melden oder Zeuginnen und Zeugen Fälle von Missbrauch mitteilen. Hierfür sollen soweit noch nicht vorhanden entsprechende unabhängige Stellen geschaffen werden, an die sich Betroffene vertrauensvoll wenden können.

4. Das Bistum Passau und alle kirchlichen Rechtsträger im Gebiet des Bistums Passau werden soweit rechtlich möglich aufgefordert, aktiv ihre Akten zu sichten, um Fälle zu identifizieren. Alle Unterlagen, die Hinweise auf sexuellen, körperlichen oder spirituellen Missbrauch enthalten, sollen den Gutachterinnen und Gutachtern übergeben werden. Soweit die potenziellen Täterinnen und Täter noch am Leben sind, sind die Unterlagen soweit rechtlich möglich zeitgleich auch der Staatsanwaltschaft bereitzustellen, damit diese prüfen kann, ob ein Anfangsverdacht besteht.

5. Missbrauch ist trägerunabhängig zu untersuchen und aufzuarbeiten. Alle Mandatsträgerinnen und -träger aus dem Bistum Passau auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene werden daher aufgefordert, auf ihrer jeweiligen Ebene dafür zu sorgen, dass eine lückenlose Aufarbeitung des Missbrauchs von Schutzbefohlenen stattfindet. Dies schließt insbesondere die staatliche Aufsicht über Heime, Bildungseinrichtungen und Jugendämter sowie diese Einrichtungen selbst mit ein. Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen und Vorgaben zu schaffen, dass auch im gesellschaftlichen Bereich Aufarbeitung stattfindet, wie bspw. in Vereinen und Verbänden.

Kategorie

Missbrauch | Rechtspolitik

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