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16.06.23 –
Jahrzehntelang fungierten Otto Palandt und Heinrich Schönfelder als Namensgeber von zwei juristischen Standardwerken: des bekannten juristischen Kurzkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem erstmals 1939 erschienenen „Palandt“ (nun: Grüneberg), und einer der wichtigsten Gesetzessammlungen der Bundesrepublik, dem ab 1932 publizierten „Schönfelder“ (nun: Habersack).
Alle Jura-Studierenden müssen sich mit diesen Werken befassen, weil die bayerische Prüfungsordnung das so vorsieht.
2020 habe ich Justizminister Eisenreich darauf aufmerksam gemacht. Dieser nahm sich des Themas an und leitete eine Untersuchung der Namensgeber ein. Schon ein Jahr später nannte der Verlag C.H. Beck von sich aus die Werke um.
Ich freue mich sehr, dass durch meine Initiative die Namen dieser Nazis nicht länger mit den beiden juristischen Standardwerken verknüpft sind.
Am 28. Juni werden in München die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt. Die Studie hat das Institut für Zeitgeschichte durchgeführt. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse und erhoffe mir Antworten auf einige Fragen.
Wie tief waren die beiden Juristen in das NS-Unrechtsregime involviert? Was prägte ihr Rechtsdenken, wie sind ihr Handeln und Wirken historisch einzuordnen und zu bewerten?
Der Kampf gegen Nazistrukturen ist und war mir immer ein großes Anliegen. Wir müssen aus den Ergebnissen solcher Studien lernen und die richtigen Schlüsse ziehen.
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