Nazi-Namen verschwinden von juristischen Standardwerken

77 Jahre nach Kriegsende

12.04.22 –

 

Es ist mir als rechtspolitischem Sprecher der Grünen Fraktion gelungen, nach mehreren Anläufen, unseren Justizminister Eisenreich zu überzeugen, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, wenn juristische Standardwerke, die wirklich jede*r Jurist*in im Studium und auch später im Berufsleben ständig zur Hand nimmt, immer noch nach Nazi-Juristen benannt waren. Und so hat er es auf meine Initiative hin beim Beck-Verlag durchsetzen können, dass diese wichtigen Nachschlagewerke für die Jurist*innen endlich umbenannt sind!

Ich habe den Staatsminister an der Verantwortung der Staatsregierung gepackt und er hat es aufgenommen, hat sich an den Verlag gewandt und hat Druck ausgeübt. Mit Erfolg.

Der Palandt heißt jetzt Grüneberg, der Schönfelder heißt jetzt Habersack, und auch der Maunz/Dürig ist in Dürig/Herzog/Scholz umbenannt worden.

77 Jahre nach Kriegsende sind endlich die Namen dieser Nazis von den juristischen Standardwerken getilgt worden. Darauf bin ich persönlich ein wenig stolz. Aber in erster Linie gebührt Herrn Staatsminister Eisenreich der Dank, denn er hätte meine Initiative auch einfach abblocken können.

Doch zur Geschichte:

Der Freistaat Bayern hat besondere Verbindungen zum juristischen Verlag C.H.Beck. Diese zeigen sich auch in den Hilfsmittelbekanntmachungen für die Erste und die Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern. Aktuell sind für die Erste Juristische Staatsprüfung fünf Bücher zugelassen, von denen alle fünf vom Beck-Verlag oder der Beck-Gruppe (Nomos) stammen.

Für die Zweite Juristische Staatsprüfung sind 23 Bücher (15 für alle, acht je nach Berufsfeld) zugelassen, davon 21 vom Beck-Verlag oder der Beck-Gruppe.

Da alle Jura-Studierenden in Bayern ihr Studium mit dem Staatsexamen abschließen, kaufen sich diese die zugelassenen Bücher, meist bereits für das Studium, inklusive der Ergänzungslieferungen und der neueren Auflagen bis zum Examenstermin. Dies ist ein deutlicher Wettbewerbsvorteil für den Beck-Verlag, eine Art Monopol.

Dieser Förderung durch den Freistaat stand ein problematisches Geschichtsbewusstsein des Verlags gegenüber. In den Büchern des Beck-Verlages wurden mehrere Nationalsozialisten geehrt, indem ihre Namen noch immer als Begründer von wichtigen juristischen Werken genannt wurden oder diese für die Bücher selbst namensgebend waren. Beispielhaft seien der SA-Mann Theodor Maunz oder der Nationalsozialist Karl Larenz genannt. Dies betrifft aber auch Bücher, die von der Staatsregierung in ihrer Hilfsmittelbekanntmachung genannt wurden, wie Schönfelders Loseblattsammlung „Deutsche Gesetze“ oder Otto Palandts Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sowohl Heinrich Schönfelder als auch Otto Palandt waren überzeugte Nationalsozialisten.

Der Kurzkommentar zum BGB wurde weder vom Nationalsozialisten Otto Palandt begründet noch geschrieben. Die Kurzkommentar-Reihe wurde vom Verlag des jüdischen Juristen Otto Liebmann begründet. Dort erschien auch bereits der BGB-Kommentar. Aufgrund der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der jüdische Verlag jedoch an den Beck-Verlag verkauft. Der BGB-Kurzkommentar sollte nun das nationalsozialistische Gedankengut berücksichtigen und die dem Nationalsozialismus widersprechenden juristischen Ansichten der jüdischen Begründer des Kurzkommentars tilgen. Dies wurde mit einem neuen Namen verbunden. Der Beck-Verlag benannte den Kommentar nach Otto Palandt, obwohl dieser nur das Vorwort schrieb, ohne auch nur einen einzigen Artikel kommentiert zu haben. Doch als ein führender Jurist des Dritten Reichs schien Palandt damals für Prestige zu stehen. Mit seinem Namen konnte auch die neue nationalsozialistische Ausrichtung des Kommentars deutlich gemacht

Link auf meine Anfrage: https://toni-schuberl.de/.../18_0011458_Hilfsmittel_im...

Link zum Pressebericht: https://www.zeit.de/.../debatte-um-umbenennung-von-justiz...

Kategorie

Rechtspolitik

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