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23.10.19 –
Die heutige Entscheidung der Staatsregierung, das Pilotprogramm der Geldverwaltung zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen auf alle Gefängnisse in Bayern auszuweiten, begrüße ich als rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen sehr. Die Staatsregierung ist hier auf dem richtigen Weg.
Die Überlastung der Justizvollzugsanstalten kann durch eine massive Verringerung der Häftlinge, die nur kurz wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis müssen, verringert werden. Auch die negative Belastung im Lebensverlauf eines Menschen, wenn er im Gefängnis sitzen musste, nur weil er arm ist, kann so vermieden werden. Die Geldverwaltung war der folgerichtige Schritt nach dem Programm „schwitzen statt sitzen“.
Der nächste Schritt wäre es, das Strafrecht zu bereinigen. Beispielsweise sollte Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden und nicht länger eine Straftat sein. Hier sollte die Staatsregierung über den Bundesrat tätig werden. Das lehnt sie bisher jedoch ab.
Auch bei anderen Bagatelldelikten fordern wir einen liberaleren Vollzug in Bayern. Bei einer angespannten Personalsituation sollten die Schwerpunkte anders vorgeben werden. Es darf nicht sein, dass schwere Straftaten nicht ausreichend verfolgt werden können, nur weil die Staatsanwaltschaften und die Polizei mit Bagatelldelikten überlastet sind.
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