Schöff*in in Bayern

Ein Grundlagenseminar am 17.1. ab 19:30 Uhr

12.01.23 –

 

Veranstaltung von GRIBS e.V:
Online-Informationsabend

Ein Grundlagenseminar für Interessierte
Zu Beginn des Jahres 2023 rufen die Städte und Gemeinden dazu auf, sich für das Schöff*innenamt zu bewerben. Insgesamt gibt es z. Zt. 10.000 ehrenamtliche Richter*innen in Bayern, wobei davon 4.619 als Schöff*innen (Stand 2019) in der Strafgerichtsbarkeit berufen sind. Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst stellt jede Gemeinde bzw. Stadt im Frühjahr 2023 eine Vorschlagsliste für die Schöff*innen an den Amts- und Landgerichten auf, die von der kommunalen Vertretung beschlossen wird. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöff*innen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie von der* Präsident*in des Land- bzw. Amtsgerichts als erforderliche Zahl der Schöff*innen vorgegeben wurde.

Diese Vorschlagsliste geht an das zuständige Amtsgericht. Aus den Vorschlägen wählt der dort gebildete Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl der Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amts- und Landgerichte. Die Benachrichtigung, ob eine* Bewerber*in gewählt wurde, erfolgt im Herbst 2023. Manche Gerichte versenden ihre Benachrichtigungen aber auch erst im Dezember.

Aber was sind die Voraussetzungen um Schöff*in zu werden? Und was macht man als Schöff*in? Wie hoch ist die zeitliche Beanspruchung und was gibt es sonst noch zu beachten? Auf all diese Fragen gibt unser Seminar Auskünfte.

Am 17. Januar 2023 ab 19.30 Uhr, veranstaltet das GRIBS-Bildungswerk e.V. einen Online-Infoabend zur Schöff*innenwahl 2023.

Moderiert wird der Abend vom rechtspolitischen Sprecher der Landtagsfraktion, Toni Schuberl. Vertreter des Landesverbands der Schöffinnen und Schöffen stehen für Fragen zur Verfügung. 

Kategorie

Rechtspolitik

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