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10.09.19 –
"So viele Enteignungsverfahren in Bayern hätte ich nicht erwartet", zeigte sich der grüne Landtagsabgeordnete Toni Schuberl überrascht. Er wollte nach einer hitzigen Debatte im Bayerischen Landtag zu diesem Thema eine breitere Faktengrundlage erhalten.
Aus einer Anfrage im Bundestag war bisher nur bekannt, dass 11 Enteignungsverfahren im Freistaat durch das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium betrieben werden. Um die gesamte Situation in Bayern zu erfahren, hatte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion deshalb eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Er wollte detailliert wissen, wie viele Enteignungsverfahren in den letzten 10 Jahren in Bayern aus welchem Grund eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden seien.
Die Beantwortung ist aufgrund des angeblich zu hohen Rechercheaufwands von der Staatsregierung jedoch schlicht abgelehnt worden. "Bereits da war mir klar, dass die Staatsregierung entweder die wahre Anzahl an Enteignungen nicht preisgeben wollte oder schlicht den Überblick verloren hatte" sagt Schuberl. Dies sei insbesondere deshalb pikant, weil sich die CSU in der Debatte besonders laut als strikte Gegnerin von Enteignungen darstellte.
Zwei weitere Anfragen schafften in dieser Angelegenheit etwas mehr Durchblick. Nun stellte sich heraus, dass neben den 11 Verfahren durch den Bund in den letzten fünf Jahren weitere 184 Enteignungsverfahren durch den Freistaat Bayern begonnen worden sind. "Ich bin zwar grundsätzlich schon der Meinung, dass der Staat in letzter Konsequenz auch das Recht zur Enteignung haben sollte" betont Schuberl. Doch müsse dieses Recht sehr zurückhaltend angewandt werden.
Viel zu häufig würden Enteignungsverfahren eingeleitet, um Druck auf die Eigentümer auszuüben, manchmal auch um eine hohe Preisvorstellung zu drücken. Wer nicht freiwillig verkaufen wolle, müsse befürchten, zu einem geringeren Wert enteignet zu werden. Die meisten knicken dabei ein. So erledigten sich 116 Verfahren ohne Enteignung.
Doch ganze 35 mal wurde Bürgerinnen und Bürgern in Bayern zwangsweise ihr Eigentum entzogen. "Die CSU sollte dafür sorgen, dass sie endlich einen ausreichenden Überblick über diese vielen Enteignungsverfahren bekommt. Wie soll sie sonst garantieren können, dass nur im äußersten Notfall enteignet wird?" sagt Schuberl. Anders sei es nicht möglich, als Landtag die Staatsregierung in dieser Hinsicht zu kontrollieren.
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