Toni Schuberl

Mitglied des Bayerischen Landtags

Schuberl vertritt Niederbayern im zweitwichtigsten Ausschuss

Die JVA Straubing und Passau, das Verwaltungsgericht Freyung und die Integration als Schwerpunktthemen

18.11.23 –

 

Der grüne Landtagsabgeordnete Toni Schuberl ist am Mittwoch wieder zum Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration gewählt worden. Dieser ist der zweitwichtigste Ausschuss des Landtags nach dem Haushaltsausschuss. Jedes Gesetz muss zwingend auch in den Verfassungsausschuss, um dort auf seine Rechtmäßigkeit geprüft zu werden. Für Schuberl, der sich auch um den Posten des rechtspolitischen Sprechers der Grünen Landtagsfraktion bewerben will, ist eine gute Rechtspolitik der Schlüssel für innere Sicherheit im Land. „Fast jeder Strafgefangene kommt irgendwann wieder aus dem Gefängnis, es ist entscheidend, dass er vorher therapiert und resozialisiert worden ist, um nicht mehr rückfällig zu werden,“ betont Schuberl. Gerade für Niederbayern sei das Thema relevant, da hier mit der Justizvollzugsanstalt Straubing das Gefängnis Bayerns für diejenigen Gefangenen liegt, die sehr lange Haftstrafen verbüßen müssen. Auch die Einrichtung Bayerns für Sicherungsverwahrte befindet sich in Straubing.

Einer der größten Erfolge Schuberls in der letzten Legislaturperiode ist es gewesen, das jahrzehntelang geltende Verbot des Telefonierens für Gefangene zu beseitigen. „Wer jahrelang mit seiner Familie nicht einmal telefonieren darf, wird bei der Entlassung ein zerrüttetes soziales Umfeld vorfinden und ist gefährdet, noch einmal straffällig zu werden,“ sagt Schuberl. Die im Bau befindliche JVA Passau fällt ebenfalls in die Zuständigkeit des Verfassungsausschusses. Auch hier ist es für Schuberl wichtig, für die Region das wichtige Projekt im Landtag zu begleiten.

Ein weiterer Aspekt sind die Gerichte. Hier werde es für Niederbayern wichtig, das Projekt des niederbayerischen Verwaltungsgerichts konstruktiv zu begleiten. „Im Koalitionsvertrag haben sich CSU und Freie Wähler trotz Versprechens durch Söder nicht auf ein VG in Freyung einigen können. Sollte es nicht nach Freyung kommen, muss der Bayerische Wald unbedingt hierfür entschädigt werden,“ fordert Schuberl. Auf jeden Fall müsse im Rahmen der Behördenverlagerung mindestens die gleiche Anzahl an Arbeitsplätzen nach Freyung-Grafenau kommen. 

Der Ausschuss ist auch für Integration zuständig. Gerade im Bayerischen Wald treibe die Menschen der Umgang mit Asylbewerbern um. „Es darf nicht sein, dass die Regierung 150 Asylbewerber in einem Dorf mit 600 Einwohnern unterbringen will.“ So klappe Integration nicht, macht Schuberl deutlich. Insgesamt funktioniere die Integration von Geflüchteten gerade auf dem Land sehr gut. Das müsse unterstützt werden. Hier verweist Schuberl wieder auf den Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern, diesmal jedoch lobend. Darin heißt es: „Wir werden auf Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber dann verzichten, wenn ein fester Arbeitsplatz oder ein Ausbildungsvertrag besteht und keine Straftaten oder Gefährdungslagen vorliegen. Auch Menschen, die auf absehbare Zeit nicht abgeschoben werden können, müssen schnellstmöglich in Arbeit gebracht werden. Wir werden dabei weitestgehend die Verweisung auf Visaverfahren vermeiden.“ Dieser Sinneswandel von CSU und Freien Wählern werde laut Schuberl die Arbeit im Verfassungsausschuss deutlich vereinfachen. „Wir mussten sehr oft um gut integrierte Flüchtlinge kämpfen, häufig gemeinsam mit einem örtlichen Unternehmer, der die Arbeitskraft brauchte. In einem Fall konnten wir einen Afghanen sogar aus der Abschiebehaft wieder befreien und nach Passau heimbringen.“ Es ist laut Schuberl ein Lichtblick bei all den polemischen und populistischen Debatten zu diesem Thema, dass in diesem Punkt in Zukunft pragmatisch gehandelt werden solle.

Pressemitteilung vom 16.11.2023

Kategorie

Personal | Rechtspolitik | Wahlen

Keine Neuigkeit und Veranstaltung versäumen?

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.